Neue Razzia bei Hirntot
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Re: Neue Razzia bei Hirntot
von lady_rebecca am 11.12.2009 12:07ich verstehe das ganze echt nicht.
hab wo anders gelesen, dass arzt angeblich geschrieben hat, dass blokk nun auch in u-haft ist?!
so wie schwartz... weiß da jemand was?
wie lange saßen die denn das letzte mal? bzw. wie lange sitzt man denn da überhaupt.. kennt sich da jemand aus?! ist doch brutal wenn die wegen sowas ewig lange im knast hocken...
ElektroHaze
Gelöschter Benutzer
Re: Neue Razzia bei Hirntot
von ElektroHaze am 11.12.2009 15:10Wie die Staatsanwaltschaft Berlin in einer Presseerklärung mitteilte, kam es in der letzten Woche zu Hausdurchsuchungen in Berlin und Niedersachsen, in deren Verlauf mehrere Hundert CDs beschlagnahmt wurden. Betroffen davon waren die Künstler Blokkmonsta und Schwartz sowie der Vertrieb Diztributionz in Osnabrück.
Gegenstand der Maßnahmen war die CD "Friss oder stirb“ von Blokkmonsta und Schwarz, auf denen die Staatsanwaltschaft den Tatbestand der Gewaltverherrlichung und Volksverhetzung erfüllt sehen will.
Während die Hausdurchsuchung in den Räumen von Distibutionz in Osnabrück, nach Angaben der Geschäfstführung, höflich und zivil abgelaufen ist, muss es in Berlin wiederum zu einem SEK-ähnlichen Einsatz gekommen sein.
Anscheinend nahmen die Einsatzkräfte den Satz wörtlich, der im Beschluss des Landgerichts Berlin steht und sich folgendermaßen liest: "Insbesondere sind mildere Maßnahmen beim derzeitigen Ermittlungsstand nicht ersichtlich.“ Dies erklärte zumindest Distibutionz Geschäftsführers Jayo, in einem exklusiven Statement gegenüber rap.de.
Weiterhin sagte Jayo, dass neben den Künstlern auch Distibutionz selbst eine Anzeige wegen Volksverhetzung erhalten habe. Den Sinn in einer solchen Anzeige kann Jayo allerdings nicht erkennen, zumal er erst in der letzten Woche von einem ähnlichen Vorwurf frei gesprochen wurde.
Im Jahr 2007 veröffentlichte die Rap Gruppe DeinEltan den Song "Fick Die Cops“ und wurde daraufhin wegen "Aufruf zu Gewalttaten und Aufruf zum Mord“ angezeigt. Ein Gericht in der Bundeshauptstadt erkannte in seinem Urteil nun darauf, dass sich der Song nicht wesentlich von ähnlichen Werken wie "Cop Killer“ von Body Count unterscheidet und dass eine solche Äußerung durch das Recht auf freie Meinungsäußerung und Künstlerische Freiheit abgedeckt sei, zumal auch keine konkreten Personen oder Dienststellen in dem Lied genannt wurden.
Anscheinend aber gibt es auf Seiten der Staatsanwaltschaft gerade aktive Bestrebungen, gegen die deutsche Rap Szene vorzugehen oder zumindest gegen all jene, die aufgrund ihrer Texte nicht ins Schema passen. So wird anscheinend auch gegen sehr populäre Protagonisten der aktuellen oder ehemaligen Pornorapszene wegen Rädelführerschaft und Bildung einer kriminellen Vereinigung ermittelt. Anscheinend wittern einige Vertreter der Staatsanwaltschaft eine große Verschwörung innerhalb der deutschen Rap Landschaft, die es zu bekämpfen gilt.
Nicht zuletzt deshalb betont Jayo, dass er mit den zuständigen Stellen in einen Dialog treten will. Es gehe auch, so fährt der Geschäftsführer fort, auch um eine Neuordnung der Indizierungsverfahren, denn im Gegensatz zur Freiwilligen Selbstkontrolle (FSK) der Filmindustrie, hat die Musikwirtschaft keine Möglichkeit, kritisches Material vorab überprüfen und frei geben zu lassen.
Das einzige Werkzeug, das eine mögliche Jugendgefährdung erkennen kann, ist das Indizierungsverfahren der Bundesprüfstelle für Jugendgefährdende Medien (BPjM), das bei einer möglichen Indizierung erheblichen finanziellen Schaden bei den Urhebern der Werke verursacht.
"Besser wäre da“, so Jayo gegenüber rap.de, "wenn man vorher eine Altersfreigabe aushandelt und schon vorher genau weiß, wo man die Dinger verkaufen darf und wo nicht, oder was man überhaupt machen darf, oder was nicht? So wie es jetzt ist, weiß keiner bescheid und das Ganze ist ziemlich willkürlich.“
Gegenstand der Maßnahmen war die CD "Friss oder stirb“ von Blokkmonsta und Schwarz, auf denen die Staatsanwaltschaft den Tatbestand der Gewaltverherrlichung und Volksverhetzung erfüllt sehen will.
Während die Hausdurchsuchung in den Räumen von Distibutionz in Osnabrück, nach Angaben der Geschäfstführung, höflich und zivil abgelaufen ist, muss es in Berlin wiederum zu einem SEK-ähnlichen Einsatz gekommen sein.
Anscheinend nahmen die Einsatzkräfte den Satz wörtlich, der im Beschluss des Landgerichts Berlin steht und sich folgendermaßen liest: "Insbesondere sind mildere Maßnahmen beim derzeitigen Ermittlungsstand nicht ersichtlich.“ Dies erklärte zumindest Distibutionz Geschäftsführers Jayo, in einem exklusiven Statement gegenüber rap.de.
Weiterhin sagte Jayo, dass neben den Künstlern auch Distibutionz selbst eine Anzeige wegen Volksverhetzung erhalten habe. Den Sinn in einer solchen Anzeige kann Jayo allerdings nicht erkennen, zumal er erst in der letzten Woche von einem ähnlichen Vorwurf frei gesprochen wurde.
Im Jahr 2007 veröffentlichte die Rap Gruppe DeinEltan den Song "Fick Die Cops“ und wurde daraufhin wegen "Aufruf zu Gewalttaten und Aufruf zum Mord“ angezeigt. Ein Gericht in der Bundeshauptstadt erkannte in seinem Urteil nun darauf, dass sich der Song nicht wesentlich von ähnlichen Werken wie "Cop Killer“ von Body Count unterscheidet und dass eine solche Äußerung durch das Recht auf freie Meinungsäußerung und Künstlerische Freiheit abgedeckt sei, zumal auch keine konkreten Personen oder Dienststellen in dem Lied genannt wurden.
Anscheinend aber gibt es auf Seiten der Staatsanwaltschaft gerade aktive Bestrebungen, gegen die deutsche Rap Szene vorzugehen oder zumindest gegen all jene, die aufgrund ihrer Texte nicht ins Schema passen. So wird anscheinend auch gegen sehr populäre Protagonisten der aktuellen oder ehemaligen Pornorapszene wegen Rädelführerschaft und Bildung einer kriminellen Vereinigung ermittelt. Anscheinend wittern einige Vertreter der Staatsanwaltschaft eine große Verschwörung innerhalb der deutschen Rap Landschaft, die es zu bekämpfen gilt.
Nicht zuletzt deshalb betont Jayo, dass er mit den zuständigen Stellen in einen Dialog treten will. Es gehe auch, so fährt der Geschäftsführer fort, auch um eine Neuordnung der Indizierungsverfahren, denn im Gegensatz zur Freiwilligen Selbstkontrolle (FSK) der Filmindustrie, hat die Musikwirtschaft keine Möglichkeit, kritisches Material vorab überprüfen und frei geben zu lassen.
Das einzige Werkzeug, das eine mögliche Jugendgefährdung erkennen kann, ist das Indizierungsverfahren der Bundesprüfstelle für Jugendgefährdende Medien (BPjM), das bei einer möglichen Indizierung erheblichen finanziellen Schaden bei den Urhebern der Werke verursacht.
"Besser wäre da“, so Jayo gegenüber rap.de, "wenn man vorher eine Altersfreigabe aushandelt und schon vorher genau weiß, wo man die Dinger verkaufen darf und wo nicht, oder was man überhaupt machen darf, oder was nicht? So wie es jetzt ist, weiß keiner bescheid und das Ganze ist ziemlich willkürlich.“
Quelle: www.rap.de