Welche Versicherungen sind steuerlich absetzbar – und welche nicht?
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Welche Versicherungen sind steuerlich absetzbar – und welche nicht?
von LissyStar am 06.02.2026 10:47In Deutschland kannst du viele Versicherungsbeiträge in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend machen – aber eben nicht alle. Entscheidend ist, ob es um Altersvorsorge oder um die übrige Vorsorge (z. B. Kranken-, Pflege-, Haftpflicht) geht. Außerdem spielen Höchstbeträge eine Rolle, wobei Beiträge zur Basisabsicherung bei Kranken- und Pflegeversicherung im Zweifel auch über den Höchstbeträgen liegen dürfen und dann trotzdem berücksichtigt werden.
1) Altersvorsorge: Diese Beiträge zählen (meist) am stärksten
Unter Altersvorsorgeaufwendungen (Basisversorgung) fallen vor allem Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungswerken sowie zur Basisrente (Rürup), wenn die gesetzlichen Kriterien erfüllt sind. Diese Ausgaben werden innerhalb eines Höchstbetrags berücksichtigt; das Finanzamt berechnet den Abzug automatisch und weist ihn im Steuerbescheid aus. Für 2025 nennt die Finanzverwaltung NRW als Höchstbetrag für Altersvorsorgeaufwendungen (Basisversorgung) 29.344 € bei Einzelveranlagung bzw. 58.688 € bei Zusammenveranlagung.
Wichtig: Riester läuft steuerlich separat über die Anlage AV (zusätzlicher Sonderausgabenabzug), während Rürup zur Basisversorgung gehört.
2) Übrige Vorsorge: Kranken, Pflege, Arbeitslosenversicherung & Co.
Zu den übrigen Vorsorgeaufwendungen zählen typischerweise Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung, sozialen Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung (oft in der Lohnsteuerbescheinigung enthalten). Ebenfalls dazu gehören Beiträge zur privaten Krankenversicherung und privaten Pflege-Pflichtversicherung, außerdem u. a. Unfallversicherungen, Privat- und Kfz-Haftpflicht sowie unter Bedingungen auch Risikolebensversicherungen (insbesondere bei Altverträgen vor 2005).
Hier greift ein Höchstbetrag: 1.900 € (typisch z. B. für gesetzlich pflichtversicherte Arbeitnehmer) oder 2.800 € (typisch z. B. für Selbstständige). Gleichzeitig gilt: Übersteigen deine Beiträge zur Basis-Krankenversicherung und zur gesetzlichen Pflegeversicherung diese Höchstbeträge, werden diese Basisbeiträge trotzdem in voller Höhe angesetzt – Zusatz-/Wahlleistungen (Chefarzt, Einbettzimmer etc.) werden dabei getrennt betrachtet.
3) Was ist (meist) NICHT steuerlich absetzbar?
Viele klassische „Alltagsversicherungen" sind steuerlich leider außen vor: Die Finanzverwaltung nennt ausdrücklich, dass Beiträge zur Rechtsschutz, Kasko, Hausrat, Reiserücktritt oder „anderen Sachversicherungen" nicht als Sonderausgaben abziehbar sind.
Das ist der Punkt, an dem viele enttäuscht sind – weil genau diese Verträge sich im Alltag „wie Vorsorge" anfühlen, steuerlich aber anders behandelt werden.
4) Praktische Tipps, damit du nichts verschenkst
Lohnsteuerbescheinigung checken: Viele Pflichtbeiträge (KV/PV/ALV) sind bereits enthalten – du musst sie oft nicht einmal aktiv eintippen, weil sie elektronisch übermittelt werden.
Private Verträge parat haben: Bei privater Kranken-/Pflegeversicherung oder zusätzlichen Policen (Haftpflicht/Unfall/Risikoleben) lohnt es sich, die Jahresbescheinigungen sauber zu sammeln.
Basis vs. Zusatz trennen: Gerade bei PKV ist wichtig, welcher Anteil Basisabsicherung ist und welcher Anteil Mehrleistung – sonst wird der Abzug schnell kleiner als gedacht.
5) Wann sich Beratung besonders lohnt
Wenn du selbstständig bist, die PKV wechselst, eine BU/DU planst oder „knifflige Fälle" (Vorerkrankungen, Berufsbild, Beamten-Beihilfe) hast, kann eine strukturierte Beratung helfen, damit Absicherung und Steuerlogik sauber zusammenpassen. In diesem Zusammenhang kannst du dir z. B. auch die Standortseite https://www.ufkb.de/standorte/versicherungsmakler-frankfurt ansehen (Unabhängiger Versicherungsmakler Frankfurt am Main), wenn du einen unabhängigen Vergleich und eine digitale Beratung in Betracht ziehst.
6) Kurzer Überblick als Merkhilfe
Oft absetzbar: Basis-Rente/Rürup, gesetzliche Rente/Versorgungswerk, Kranken- & Pflegepflicht (Basis), Arbeitslosenversicherung, Privat-/Kfz-Haftpflicht, Unfall, teils Risikoleben (je nach Konstellation/Altvertrag).
Meist nicht absetzbar: Rechtsschutz, Hausrat, Kasko, Reiserücktritt und viele weitere Sachversicherungen.
(Hinweis: Das ist eine allgemeine Einordnung nach den genannten Regeln; im Einzelfall können Details wie Vertragsart, Arbeitgeberzuschüsse, Erstattungen und persönliche Situation den steuerlichen Effekt verändern.)

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