Vermögenswirksame Leistungen: Staatlich geförderter Vermögensaufbau für Arbeitnehmer

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LissyStar

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Vermögenswirksame Leistungen: Staatlich geförderter Vermögensaufbau für Arbeitnehmer

von LissyStar am 07.05.2025 08:23

Vermögenswirksame Leistungen – kurz VL – sind eine besonders attraktive Möglichkeit für Arbeitnehmer, langfristig Kapital aufzubauen. Sie sind keine freiwillige Maßnahme des Arbeitgebers, sondern ein gesetzlich geregelter Anspruch, der sich aus dem Vermögensbildungsgesetz ergibt. Der Arbeitgeber zahlt dabei – zusätzlich oder als Teil des Gehalts – monatlich einen festgelegten Betrag in eine vom Arbeitnehmer gewählte Anlageform ein. Dazu zählen unter anderem Bausparverträge, Fondssparpläne, Banksparpläne oder die Tilgung eines bestehenden Baukredits.

Die maximale Förderhöhe beträgt dabei in der Regel 40 € monatlich. Nicht jeder Arbeitgeber zahlt diesen Betrag freiwillig dazu. In vielen Fällen können Arbeitnehmer diesen Betrag aber aus ihrem eigenen Gehalt „umwidmen" lassen – also auf die VL-Anlage einzahlen, auch wenn der Arbeitgeber selbst keine freiwillige Zahlung leistet. Das lohnt sich besonders, wenn man sich zusätzlich die staatliche Förderung sichern will: die sogenannte Arbeitnehmersparzulage. Diese ist abhängig vom Einkommen und der gewählten Anlageform.

Ein Beispiel: Wer in einen Aktienfonds investiert, kann bis zu 80 € jährlich vom Staat als Sparzulage erhalten. Die Voraussetzung ist, dass das zu versteuernde Jahreseinkommen 40.000 € (bei Einzelveranlagung) bzw. 80.000 € (bei Zusammenveranlagung) nicht überschreitet. Bei Bausparverträgen liegt die staatliche Förderung bei 9 % von maximal 470 € jährlich – also bei maximal 43 €. Das klingt zunächst wenig, doch über die Jahre entsteht ein schönes Polster – zumal die Beiträge vom Nettogehalt abgezogen werden und man die Förderung zusätzlich erhält.

Ein besonders hilfreicher Überblick zu den Regeln und Voraussetzungen für 2025 findet sich auf der Seite https://www.smartsteuer.de/online/steuerwissen/vermoegenswirksame-leistungen-und-arbeitnehmersparzulage-2025/. Dort werden nicht nur die wichtigsten Einkommensgrenzen und Fördersätze aufgeführt, sondern auch anschaulich erklärt, wie VL und Sparzulage optimal kombiniert werden können. Besonders nützlich ist die Information, dass auch Teilzeitbeschäftigte anteilig von dieser Förderung profitieren können – je nach Beschäftigungsumfang.

Wichtig zu wissen: Die Arbeitnehmersparzulage wird nicht automatisch gewährt, sondern muss jedes Jahr über die Einkommensteuererklärung beantragt werden. Dazu reicht man die sogenannte Anlage VL ein, die man vom Anbieter des Sparprodukts erhält. Eine Sperrfrist von sechs bis sieben Jahren (je nach Anlageform) muss eingehalten werden, damit die staatliche Förderung nicht verloren geht.

Auch Kapitalerträge aus Fondsanlagen unterliegen der Abgeltungssteuer. In vielen Fällen lohnt sich die Angabe in der Steuererklärung trotzdem, insbesondere wenn der persönliche Steuersatz unter 25 % liegt – dann bekommt man einen Teil der gezahlten Steuer zurück.

Für viele Arbeitnehmer ist die Kombination aus vermögenswirksamen Leistungen und Arbeitnehmersparzulage ein einfacher und dennoch effektiver Einstieg in die private Vermögensbildung. Insbesondere für Berufseinsteiger oder Teilzeitkräfte mit geringerem Einkommen kann sich das „Sparprogramm vom Staat" langfristig sehr positiv auf den finanziellen Spielraum auswirken. Wer sich früh informiert und die Fristen im Blick behält, profitiert gleich doppelt – durch Arbeitgeberleistung und staatliche Zuschüsse.

Gerade in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit lohnt es sich, alle Möglichkeiten des sicheren Kapitalaufbaus auszuschöpfen. Die vermögenswirksamen Leistungen sind dafür ein bewährtes, unkompliziertes und staatlich gefördertes Instrument.

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